Datenschutzhinweise zu Namensaktien der BAUER Aktiengesellschaft
Die BAUER Aktiengesellschaft nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst und behandelt Ihre personenbezogenen Daten vertraulich, entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie der Datenschutzerklärung und den Datenschutzhinweisen des Unternehmens.
Im Folgenden informieren wir spezifisch über die Verarbeitung personenbezogener Daten.
Weitere Informationen zum Datenschutz unter anderem zur Nutzung unserer Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Das Grundkapital der BAUER Aktiengesellschaft ist in auf den Namen lautende Stammaktien/Stückaktien (Namensaktien) eingeteilt, so dass nach § 67 Aktiengesetz (AktG) die Verpflichtung zur Führung eines Aktienregisters besteht. Hiermit informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten als Aktionär der BAUER Aktiengesellschaft und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte.
Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und wer ist Datenschutzbeauftragter?
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist
BAUER Aktiengesellschaft
BAUER Straße 1
86529 Schrobenhausen
Deutschland
Telefon +49 8252 97-0
Fax +49 8252 97-1359
E-Mail: info@bauer.de
Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten unter
BAUER-Datenschutzbeauftragter
BAUER Straße 1
86529 Schrobenhausen
Deutschland
Tel. +49 8252 97-0
Fax +49 8252 97-1329
bag-datenschutz@bauer.de
Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet und woher stammen diese?
Die Einteilung des Grundkapitals in Namensaktien setzt die Führung eines Aktienregisters voraus, in das die Aktionäre, soweit es sich um natürliche Personen handelt, unter Angabe ihres namens und Vornamens sowie ihrer Anschrift, einer elektronischen Adresse und ihres Geburtsdatums sowie der Stückzahl der gehaltenen Aktien eingetragen werden. Bei juristischen Personen werden die Firma, die Geschäftsanschrift, der eingetragene Sitz, sowie die Stückzahl der gehaltenen Aktien in das Aktienregister eingetragen. Die Eintragung in das Aktienregister ist für den einzelnen Aktionär deshalb wichtig, weil nur derjenige der Gesellschaft gegenüber als Aktionär gilt und deshalb u.a. zur Teilnahme an und zur Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung berechtigt ist, der als Aktionär im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist.
Als Aktionär sind Sie gem § 67 Abs. 1 AktG gesetzlich verpflichtet, uns vorstehend genannten personenbezogenen Daten mitzuteilen. Soweit Sie uns Ihre personenbezogenen Daten nicht selbst mitteilen, leiten die bei der Übertragung oder der Verwahrung Ihrer Namensaktien mitwirkenden Kreditinstitute/Intermediäre die für die Führung unseres Aktienregisters erforderlichen Angaben an uns weiter. Dies geschieht sowohl über Intermediäre im Rahmen von Anfragen von Bauer zur Offenlegung von Fremdbesitz (§§ 67 Absatz 4 S. 2 und 3, 67d AktG), als auch über die Clearstream Banking AG, die als Zentralverwahrer die technische Abwicklung von Wertpapiergeschäften und die Verwahrung der Aktien für die Kreditinstitute wahrnimmt. Verkaufen Aktionäre ihre Aktien, wird uns dies ebenfalls über Intermediäre, insbesondere die Clearstream Banking AG gemeldet.
Aktionäre, die ihre Aktionärsrechte nicht persönlich wahrnehmen, können einen Vertreter bevollmächtigen. Zur Person des Vertreters teilt uns der Aktionär regelmäßig dessen Namen und Wohnort, ggf. auch dessen genaue Anschrift mit.
Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage werden Daten verarbeitet?
Wir verarbeiten Ihre vorgenannten Personenbezogenen Daten zur Führung des Aktienregisters, zur Kommunikation mit Ihnen als Aktionär, zur Durchführung der Hauptversammlung sowie ggf. zur Ausschüttung einer Dividende und zur Durchführung von Kapitalerhöhungen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogener Daten ist das AktG (insbesondere $$ 67 und 67e AktG) i.V.m. Art. 6 Abs. 1 lit c, Abs. 4 DS-GVO.
Im Rahmen der Hauptversammlung verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten, um Ihnen die Ausübung Ihrer Rechte und Möglichkeiten bei der Hauptversammlung zu gewähren. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Stimmabgabe oder die Ausübung Ihrer weiteren Aktionärsrechte nach den aktienrechtlichen Bestimmungen erforderlich (§ 118 ff. AktG; Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO). Reichen Sie im Rahmen einer virtuellen Hauptversammlung eine Stellungsnahme ein, erfolgt die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Grundlage von § 130a AktG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 lit c DS-GVO.