Fragen und Antworten

Zur Beachtung:

 

Nur der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 16. Juni 2006 gebilligte Wertpapierprospekt (Prospekt) enthält die rechtsgültigen, umfassenden Aussagen zum Börsengang der BAUER Aktiengesellschaft. Die nachfolgenden Fragen und Antworten sind daher ausschließlich im Zusammenhang mit dem Prospekt und etwaigen Nachträgen hierzu zu lesen, wobei dem Prospekt und etwaigen Nachträgen hierzu bei eventuell auftretenden Widersprüchen Vorrang zukommt.

Den Wertpapierprospekt in deutscher Sprache und etwaige Nachträge hierzu finden Sie hier.

An welcher Börse ist die Bauer Aktie gelistet?

Die Zulassung sämtlicher Aktien der Gesellschaft einschließlich der neuen Aktien aus der vom Vorstand am 13. Juni 2006 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 13. Juni 2006 beschlossenen Kapitalerhöhung zum Börsenhandel im amtlichen Markt mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des amtlichen Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse ist am 3. Juli 2006 erfolgt.

Besteht eine Marktschutzvereinbarung / Lock-up Periode für die Altaktionäre und wann läuft diese aus?

Die DBAG hat sich verpflichtet, bis zum Ablauf von sechs Monaten nach dem Abrechnungstag ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Deutschen Bank weder mittelbar noch unmittelbar Aktien oder andere Wertpapiere der Gesellschaft zu verkaufen, zu vertreiben, zu übertragen oder in anderer Weise darüber zu verfügen oder Transaktionen vorzunehmen, die wirtschaftlich einem Verkauf entsprechen.

Die Mitglieder der Familie Bauer, die Aktionäre der Gesellschaft sind und/oder dem Vorstand, Aufsichtsrat oder oberen Management des BAUER-Konzerns angehören, haben sich verpflichtet, bis zum Ablauf von zwölf Monaten nach dem Abrechnungstag ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Deutschen Bank keine der vorgenannten Maßnahmen zu ergreifen. Die Gesellschaft hat sich verpflichtet, bis zum Ablauf von sechs Monaten nach dem Abrechnungstag ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Deutschen Bank keine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital anzukündigen oder durchzuführen, ihrer Hauptversammlung keine Kapitalerhöhung vorzuschlagen und keine Emission von mit Wandlungs- oder Optionsrechten auf Aktien der Gesellschaft ausgestattete Finanzinstrumente und andere wirtschaftlich vergleichbare Transaktionen anzukündigen, durchzuführen oder vorzuschlagen. Die DBAG hat sich verpflichtet, die im vorstehenden Satz genannten Maßnahmen weder zu initiieren noch ihnen zuzustimmen.
Die Deutsche Bank hat sich verpflichtet, ihre Zustimmung zu den vorgenannten Maßnahmen nicht unbillig zu verweigern.

Gibt es eine Quartalsberichterstattung und wann wird diese erfolgen?

Der Zwischenbericht zum zweiten Quartal 2006 wurde am 22. August 2006 veröffentlicht.

Sind die zur Zeichnung angebotenen Aktien dividendenberechtigt?

Die zur Zeichnung angebotenen Aktien sind mit einer vollen Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2006 verbunden.

Wann begann und endete der Angebotszeitraum?

Der Angebotszeitraum, während dem Anleger die Möglichkeit hatten, Kaufangebote für die Aktien abzugeben, begann am 27. Juni 2006 und endete am 3. Juli 2006 um 12 Uhr (MESZ) für Privatanleger und 14 Uhr (MESZ) für institutionelle Investoren.

Wann findet die nächste ordentliche Hauptversammlung statt?

Die nächste ordentliche Hauptversammlung wird vorraussichtlich im Juni 2007 zum Geschäftsjahr 2006 stattfinden.

Was ist der Prime Standard?

Der Prime Standard ist ein Börsensegment an der Frankfurter Wertpapierbörse. Neben dem Prime Standard gibt es den General Standard. Im General Standard gelten die Anforderungen des Gesetzgebers für den Amtlichen Markt. Im Prime Standard müssen Emittenten über das Maß des General Standard hinausgehende Transparenzanforderungen, vor allem Zulassungsfolgepflichten erfüllen. Diese sind insbesondere: 

  • Ad-hoc-Mitteilungen auch in englischer Sprache
  • Veröffentlichung eines Unternehmenskalenders
  • Durchführung mindestens einer Analystenkonferenz pro Jahr
  • Quartalsweise Berichterstattung gleichzeitig auch in englischer Sprache.

Welche Banken gehörten zu dem Konsortium?

Sole Global Coordinator und Sole Bookrunner war die Deutsche Bank AG. Co-Lead Manager war die Dresdner Bank AG. Co-Manager waren die Bayerische Landesbank und Sal. Oppenheim jr. & Cie. KGaA.

Welche Dividende wird von Bauer gezahlt?

Die Gesellschaft beabsichtigt, bei Vorliegen eines Bilanzgewinns unter Berücksichtigung Ihrer finanziellen Lage, Ihrer Liquditätsbedürfnisse sowie den rechtlichen, steuerlichen und sonstigen Rahmenbedingungen gemäß der Vorgabe Ihrer Satzung mindestens 50 % des Bilanzgewinns oder - soweit dieser Betrag höher und seine Ausschüttung rechtlich zulässig ist - 20 % des Konzernüberschusses an die Aktionäre auszuschütten, soweit nicht die Hauptversammlung mit einer Mehrheit von 80 % der abgegebenen Stimmen eine geringere Ausschüttung beschließt.

Wer sind die Anteilseigner an BAUER vor und nach dem Börsengang?

Die Altaktionäre der BAUER Aktiengesellschaft, die Mitglieder der Familie Bauer sind, hielten vor dem Börsengang zusammen 55,81 % der Anteile. Daneben hielt die Deutsche Beteiligungs AG 41,15 %. Die übrigen 3,06 % befanden sich im Besitz von Gesellschaften der BAUER Gruppe.

Mitglieder der Bauer-Familie haben im Rahmen des Börsengangs keine Anteile verkauft und halten jetzt mit gut 48 Prozent knapp die Hälfte des Kapitals. Der Streubesitz beläuft sich unter Einbeziehung der Greenshoe-Aktien auf ca. 52 Prozent.

Wie funktionierte das Zuteilungsverfahren?

Die Gesellschaft, die Abgebenden Aktionäre und die Konsortialbanken haben die „Grundsätze für die Zuteilung von Aktienemissionen an Privatanleger“, die am 7. Juni 2000 von der Börsensachverständigenkommission beim Bundesministerium der Finanzen herausgegeben wurden, beachtet.

Mitarbeitern, Geschäftsführern Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern der deutschen Unternehmen der BAUER Gruppe („Bevorrechtigte Personen“) wurden im Rahmen dieses Angebots bis zu 5% der zu platzierenden Aktien zur bevorrechtigten Zeichnung angeboten. In einer ersten Tranche konnte jede Bevorrechtigte Person Aktien der BAUER Aktiengesellschaft im Gegenwert von bis zu EUR 1.350,00 mit einem Discount von 10% vom Platzierungspreis erwerben. In einer zweiten Tranche konnte jede Bevorrechtigte Person im Rahmen der bevorrechtigten Zuteilung weitere Aktien zum Platzierungspreis erwerben. Bevorrechtigten Personen wurde insgesamt rund ein Prozent des Platzierungsvolumens zugeteilt.

Wie hoch ist das Platzierungsvolumen?

Das Platzierungsvolumen beläuft sich auf rund 145 Millionen €. Der BAUER-Konzern erhielt daraus rund 47 Millionen € brutto.

Wie hoch war der Platzierungspreis?

Der Platzierungspreis betrug 16,75 € pro Aktie.

Wie hoch war die Preisspanne?

Die Preisspanne betrug 16,50 bis 21,50 € je angebotener Aktie.

Wofür wird der Platzierungserlös verwendet?

Die Gesellschaft beabsichtigt, den dem BAUER-Konzern aus dem Angebot zufließenden Nettoemissions- und -platzierungserlös vor allem für die Finanzierung des Weiteren organischen Wachstums des BAUER-Konzerns, das insbesondere durch den weiteren Ausbau des Auslandsgeschäfts sowie die Erschließung angrenzender Tätigkeitsfelder erzielt werden soll, die Akquisition von Unternehmen oder Unternehmensteilen mit dem Ziel, strategische Chancen zu nutzen, sowie für die Verbesserung der Bilanzrelationen des BAUER-Konzerns durch Stärkung seiner Eigenkapitalbasis und gegebenenfalls auch Rückführung von Fremdkapital zu verwenden.

Woher stammen die Aktien, die zur Zeichnung angeboten wurden?

Insgesamt wurden bis zu 8.880.160 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) angeboten. Davon stammten

 

  • bis zu 2.347.000 Aktien aus der vom Vorstand am 13. Juni 2006 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 13. Juni 2006 beschlossenen Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen us genehmigtem Kapital,
  • 449.160 Aktien aus dem Eigentum von Tochtergesellschaften der Gesellschaft,
  • bis zu 5.275.840 Aktien aus dem Eigentum der Deutschen Beteiligungs AG („DBAG“) und
  • bis zu 808.160 Aktien aus dem Eigentum der DBAG im Hinblick auf eine eventuelle Mehrzuteilung.