Die Vergütung des Aufsichtsrats der Gesellschaft ist in § 13 der Satzung der Gesellschaft geregelt und wurde zuletzt mit Beschlussfassung der Hauptversammlung am 23. Juni 2022 neu gefasst.
Auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat hat die ordentliche Hauptversammlung am 24. Juni 2021 die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder, wie sie in § 13 (Vergütung des Aufsichtsrats) der Satzung der Gesellschaft festgelegt ist, mit einer Mehrheit von 99,8758 % der gültigen abgegebenen Stimmen bestätigt. Die bestätigte Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder findet sich in Abschnitt IV. als Anlage zu Tagesordnungspunkt 7 der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2021.
Das aktuelle Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der BAUER AG gilt seit dem Geschäftsjahr 2021 und wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 24. Juni 2021 gebilligt.
Auf Vorschlag des Aufsichtsrats hat die ordentliche Hauptversammlung am 24. Juni 2021 das vom Aufsichtsrat mit Wirkung zum 1. Januar 2021 beschlossene Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder mit einer Mehrheit von 95,5787 % der gültigen abgegebenen Stimmen gebilligt. Das System zur Vergütung für die Vorstandsmitglieder findet sich in Abschnitt III. als Anlage zu Tagesordnungspunkt 6 der Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung 2021.