Corporate Governance

Entsprechenserklärung

 

Erklärung gemäß § 161 Aktiengesetz des Vorstandes und des Aufsichtsrates der BAUER Aktiengesellschaft zum Deutschen Corporate Governance Kodex

 

Aktuelle Entsprechenserklärung

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Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat

Die Vergütung des Aufsichtsrats der Gesellschaft ist in § 13 der Satzung der Gesellschaft geregelt und wurde zuletzt mit Be­schlus­sfassung der Hauptversammlung am 23. Juni 2022 neu gefasst.

Satzung

Auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat hat die or­dent­liche Hauptversammlung am 24. Juni 2021 die Vergütung der Auf­sichts­­rats­mit­glieder, wie sie in § 13 (Vergütung des Auf­sichts­­rats) der Satzung der Gesellschaft festgelegt ist, mit einer Mehr­heit von 99,8758 % der gültigen ab­ge­ge­benen Stim­men be­stätigt. Die bestätigte Vergütung der Auf­sichts­rats­mit­glieder findet sich in Abschnitt IV. als Anlage zu Tages­ord­nungs­­punkt 7 der Ein­berufung der ordentlichen Haupt­ver­sammlung 2021.

Das aktuelle Vergütungssystem für die Mitglieder des Vor­stands der BAUER AG gilt seit dem Ge­schäfts­jahr 2021 und wurde von der ordent­lichen Haupt­ver­sammlung am 24. Juni 2021 gebilligt.

Auf Vor­schlag des Auf­sichts­rats hat die ordent­liche Haupt­­ver­­sammlung am 24. Juni 2021 das vom Auf­sichts­rat mit Wir­­kung zum 1. Januar 2021 be­schlossene Ver­gütungs­system für die Vor­­stands­mit­glieder mit einer Mehr­heit von 95,5787 % der gül­tigen ab­ge­gebenen Stimmen gebilligt. Das System zur Ver­gü­tung für die Vorstands­mit­glieder findet sich in Ab­schnitt III. als An­lage zu Tages­ordnungs­punkt 6 der Ein­be­rufung zur ordent­lichen Haupt­ver­sammlung 2021.

Vergütungsystem Vorstand