German Corporate Governance Code
Seit der letzten Entsprechenserklärung vom Dezember 2019 wurde und wird den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers jeweils bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" (nachfolgend auch „Kodex“) in der Fassung vom 7. Februar 2017 (nachfolgend auch „Kodex 2017“) bis zum Inkrafttreten des Kodex in der von der Regierungskommission am 16. Dezember 2019 beschlossenen Fassung am 20. März 2020 (nachfolgend „Kodex 2020“) mit den nachstehend aufgeführten Ausnahmen entsprochen:
Ferner erklären Vorstand und Aufsichtsrat hiermit, dass den Empfehlungen des Kodex 2020 seit seinem Inkrafttreten am 20. März 2020 mit den nachstehenden Ausnahmen entsprochen wurde und wird:
Darüber hinaus folgt die BAUER Aktiengesellschaft bereits heute weitgehend den zusätzlichen Anregungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex.
Schrobenhausen, den 08. Dezember 2020
Michael Stomberg Prof. Thomas Bauer
Vorstandsvorsitzender Aufsichtsratsvorsitzender
Deutscher Corporate Governance Kodex
Seit der letzten Entsprechenserklärung vom Dezember 2018 wurde und wird den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers jeweils bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit den nachstehend aufgeführten Ausnahmen entsprochen:
Darüber hinaus folgt die BAUER Aktiengesellschaft bereits heute weitgehend den zusätzlichen Anregungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex.
Schrobenhausen, den 05. Dezember 2019
Michael Stomberg Prof. Thomas Bauer
Vorstandsvorsitzender Aufsichtsratsvorsitzender
Deutscher Corporate Governance Kodex
Seit der letzten Entsprechenserklärung vom Dezember 2017 wurde und wird den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers jeweils bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" mit den nachstehend aufgeführten Ausnahmen entsprochen:
Darüber hinaus folgt die BAUER Aktiengesellschaft bereits heute weitgehend den zusätzlichen Anregungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex.
Schrobenhausen, den 06. Dezember 2018
Michael Stomberg Prof. Thomas Bauer
Vorstandsvorsitzender Aufsichtsratsvorsitzender
Deutscher Corporate Governance Kodex
Seit der letzten Entsprechenserklärung vom Dezember 2016 wurde und wird den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers jeweils bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" mit den nachstehend aufgeführten Ausnahmen entsprochen:
Darüber hinaus folgt die BAUER Aktiengesellschaft bereits heute weitgehend den zusätzlichen Anregungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex.
Schrobenhausen, den 07. Dezember 2017
Prof. Thomas Bauer Dr. Klaus Reinhardt
Vorstandsvorsitzender Aufsichtsratsvorsitzender
Deutscher Corporate Governance Kodex
Seit der letzten Entsprechenserklärung vom Dezember 2015 wurde und wird den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers jeweils bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" mit den nachstehend aufgeführten Ausnahmen entsprochen:
Darüber hinaus folgt die BAUER Aktiengesellschaft bereits heute weitgehend den zusätzlichen Anregungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex.
Schrobenhausen, den 09. Dezember 2016
Prof. Thomas Bauer Dr. Klaus Reinhardt
Vorstandsvorsitzender Aufsichtsratsvorsitzender
Deutscher Corporate Governance Kodex
Seit der letzten Entsprechenserklärung vom Dezember 2014 wurde und wird den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers jeweils bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" mit den nachstehend aufgeführten Ausnahmen entsprochen:
Darüber hinaus folgt die BAUER Aktiengesellschaft bereits heute weitgehend den zusätzlichen Anregungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex.
Schrobenhausen, den 08. Dezember 2015
Prof. Thomas Bauer Dr. Klaus Reinhardt
Vorstandsvorsitzender Aufsichtsratsvorsitzender
Deutscher Corporate Governance Kodex
Seit der letzten Entsprechenserklärung vom Dezember 2013 wurde und wird den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers jeweils bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" mit den nachstehend aufgeführten Ausnahmen entsprochen:
Darüber hinaus folgt die BAUER Aktiengesellschaft bereits heute weitgehend den zusätzlichen Anregungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex.
Schrobenhausen, den 05. Dezember 2014
Prof. Thomas Bauer |
Dr. Klaus Reinhardt |
Deutscher Corporate Governance Kodex
Seit der letzten Entsprechenserklärung vom Dezember 2012 wurde und wird den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers jeweils bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" mit den nachstehend aufgeführten Ausnahmen entsprochen:
Darüber hinaus folgt die BAUER Aktiengesellschaft bereits heute weitgehend den zusätzlichen Anregungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex.
Schrobenhausen, den 05. Dezember 2013
Prof. Thomas Bauer |
Dr. Klaus Reinhardt |
Deutscher Corporate Governance Kodex
Seit der letzten Entsprechenserklärung vom Dezember 2011 wurde und wird den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers jeweils bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" mit den nachstehend aufgeführten Ausnahmen entsprochen:
Darüber hinaus folgt die BAUER Aktiengesellschaft bereits heute weitgehend den zusätzlichen Anregungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex.
Schrobenhausen, den 06.12.2012
Prof. Thomas Bauer |
Dr. Klaus Reinhardt |