Entsprechenserklärung 2006

Am 27.06.2007 wurde festgestellt, dass untenstehende Entsprechenserklärung im Zeitraum vom 08.12.2006 bis 27.06.2007 nicht korrekt veröffentlicht wurde und von der Beschlussfassung des Aufsichtsrats und des Vorstands vom 08.12.2006 abgewichen hat. Versehentlich sind die Ziffer 4 und die Ziffer 6 der untenstehenden Entsprechenserklärung bei der Formatierung für die Internetveröffent-lichung entfallen, so dass im bezeichneten Zeitraum diese beiden Ziffern nicht veröffentlicht worden sind. Dieser Fehler hat sich auch im Geschäftsbericht der BAUER AG fortgesetzt, so dass im Rahmen des Corporate Governance Bericht bei der Wiederholung der Entsprechenserklärung auch die Ziffern 4 und 6 ungenannt geblieben sind.


Nachfolgend die korrekte Fassung der Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats vom 08.12.2006:Erklärung gemäß § 161 Aktiengesetz des Vorstandes und des Aufsichtsrates der BAUER Aktiengesellschaft zum Deutschen Corporate Governance Kodex

nav_button_yellow.gif Deutscher Corporate Governance Kodex

Die BAUER Aktiengesellschaft entspricht den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 12.06.2006 mit den nachstehend aufgeführten Ausnahmen:

  1. Von Ziffer 2.3.3 wird aufgrund der diesjährigen Aufnahme der Börsennotierung in Zukunft nicht mehr abgewichen, so dass für die Bestellung eines Vertreters für die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts der Aktionäre seitens des Vorstands gesorgt wird.
     
  2. Die monetären Vergütungsteile der Vorstandsmitglieder umfassen fixe und variable Bestandteile. Abweichend von Ziffer 4.2.3 werden Aktien der Gesellschaft mit mehrjähriger Veräußerungssperre, Aktienoptionen und vergleichbare Gestaltungen als variable Vergütungskomponenten nicht gewährt. Entsprechend der Ziffer 4.2.4 der neuen Fassung des Corporate Governance Codex wird die Gesamtvergütung jedes Vorstandsmitglieds nicht unter Namensnennung offengelegt, da die Hauptversammlung am 28.04.2006 mit Dreiviertelmehrheit anderweitig beschlossen hat.
     
  3. Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder und Aufsichtsratmitglieder wird abweichend zu Ziffer 5.1.2 bzw. 5.4.1 nicht festgelegt.
     
  4. Im Rahmen eines Antrags auf gerichtliche Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmerseite vom 27.03.2006 wurde abweichend von Ziffer 5.4.3 die gerichtliche Bestellung nicht bis zur nächsten Hauptversammlung befristet.
     
  5. Im Rahmen einer Aufsichtsratssitzung vom 28.04.2006 hat der Aufsichtsrat weitere Ausschüsse gebildet, so dass insbesondere mit der Einrichtung eines Prüfungsausschusses (Audit Committee) von Ziffer 5.3.2 nicht mehr abgewichen wird.
     
  6. Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten abweichend von Ziffer 5.4.7 des Kodex nur eine feste Vergütung. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird im Anhang des Konzernabschlusses und nicht im Corporate Governance Bericht individualisiert ausgewiesen.
     
  7. Abweichend von Ziff. 6.6 sind im Corporate Governance Bericht des Geschäftsberichts für das Jahr 2005 Angaben zum Besitz von Aktien der Gesellschaft oder sich darauf beziehender Finanzinstrumente von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern nicht enthalten.
     
  8. Der Konzernabschluss ist abweichend von Ziffer 7.1.2 spätestens 120 Tage nach Ende des Geschäftsjahres und die Zwischenberichte sind spätestens 55 Tage nach Ende des Berichtszeitraumes öffentlich zugänglich.
     
  9. Die BAUER AG hat im Geschäftsbericht für das Jahr 2005 eine Liste von Drittunternehmen unter Nennung von Name, Sitz und Höhe der Beteiligung veröffentlicht, an denen sie eine Beteiligung von für das Unternehmen nicht untergeordneter Bedeutung hält, jedoch fehlen in der Auflistung in Abweichung zu Ziff. 7.1.4 die Höhe des Eigenkapitals und das Ergebnis des letzten Geschäftsjahres.

Darüber hinaus folgt die BAUER Aktiengesellschaft bereits heute weitgehend den zusätzlichen Anregungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex.

 

Schrobenhausen, den 08.12.2006

 

 

gez. Prof. Thomas Bauer Vorstandsvorsitzender

Dr. Klaus Reinhardt, General a.D. Aufsichtsratsvorsitzender